Menschenrechte

Marén Gröschel für welt-sichten.

Die Menschenrechte gelten für alle. In der Praxis aber werden sie von repressiven Regierungen oder durch entwürdigende Lebensumstände immer wieder verletzt. Debattiert wird zudem, ob die Menschenrechte in verschiedenen Kulturen Verschiedenes bedeuten und ob politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechten gleich wichtig sind. Und überall müssen Menschen für die Verwirklichung ihrer Rechte kämpfen.

Aktuell zum Thema

Ausbeutung in Brasilien
Brasilien ist Pionier bei der Bekämpfung moderner Sklaverei. Eine Brigade spürt im ganzen Land Ausbeuter auf und zieht sie zur Rechenschaft. Auch Großkonzerne haben sie im Visier.
Seit Kurzem erlaubt die thailändische Regierung Geflüchteten aus Myanmar, offiziell im Land zu arbeiten. Gut so: Das hilft den Geflüchteten ebenso wie der Wirtschaft des Landes, kommentiert Barbara Erbe.

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Afghanistan
Deutschland hat es vorgemacht, andere EU-Länder ziehen nach: Sie wollen mit den Taliban zusammenarbeiten, um leichter Afghanen abschieben zu können. Damit legitimieren sie das Regime in Kabul und lassen die Afghanen im Stich, die an ihrer Seite für Demokratie gekämpft haben.
Religionsfreiheit
Nach fast zwei Jahren Vakanz wurde das Amt der EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit neu besetzt. Konservativen und rechten EU-Parlamentariern genügt das nicht: Sie wollen, dass die EU mehr gegen „Christenfeindschaft“ tut.
Ein vermummter, schwarz gekleideter Kämpfer der Gruppe Hayat Tahrir al-Sham steht mit einem Kalaschnikow-Gewehr im Januar 2025 hoch über der syrischen Stadt Homs.
Nach dem Assad-Regime
Syrien leidet unter den Folgen des Kriegs und der jahrzehntelangen Diktatur. Um den Frieden zu sichern, fordert die Zivilgesellschaft in Städten wie Homs eine lückenlose Aufarbeitung. Doch die Übergangsjustiz weist strukturelle Schwächen auf – ohne eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter bleibt die Heilung der Gesellschaft ungewiss.

Gut zu wissen

Internationaler Menschenrechtsschutz
Was bringen Erklärungen und Konventionen?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die internationalen Verträge und Abkommen, die auf ihr beruhen, bieten keinen direkten Schutz vor Menschenrechtsverletzungen. Aber sie machen deutlich, was zu den unveräußerlichen Menschenrechten gehört. Das delegitimiert die Täter und stärkt die Opfer von Verletzungen in der Gewissheit, was Unrecht ist. Auf welche internationalen Rechtsakte können sie sich berufen?

Der heutige internationale Menschenrechtsschutz beruht auf Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Das sind rechtsverbindliche internationale Verträge, die inzwischen von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert worden sind.

Grundlegend sind zwei Menschenrechtspakte, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1966 verabschiedet hat: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, ICCPR) schreibt Schutz- und Freiheitsrechte fest, darunter das Folter- und Sklavereiverbot, das Recht auf Schutz des Privatlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das passive und aktive Wahlrecht. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt, ICESCR)  verpflichtet Staaten dazu, diskriminierungsfreien Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten zu gewährleisten, darunter die Rechte auf Gesundheit, Bildung, Arbeit, Wohnen, Wasser, Sanitärversorgung und Teilhabe am kulturellen Leben.

Darüber hinaus regeln verschiedene weitere Konventionen und Abkommen den  Schutz der Menschenrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen – so das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (ICERD), die Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Konvention gegen Folter CAT), die Kinderrechtskonvention (CRC), die Wanderarbeiter-Konvention (ICMW), die Behindertenrechtskonvention (CRPD) und die Konvention gegen das Verschwindenlassen (CPED). 

Staaten, die diese Abkommen ratifiziert haben, haben sich dazu verpflichtet, die darin garantierten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen. Auch müssen sie regelmäßig den Fachausschüssen der Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung berichten. Die verschiedenen Konventionen sind von unterschiedlich vielen Staaten ratifiziert und damit für sie selbst rechtskräftig gemacht worden; relativ wenige haben zum Beispiel die Wanderarbeiter-Konvention ratifiziert, Deutschland, die Schweiz und die meisten Industrie- und Einwanderungsländer bis 2023 nicht.

Hintergrund

Menschenrechtsorganisationen geraten in vielen Ländern zunehmend unter Druck und werden schikaniert. Doch das ist eine Reak­tion darauf, dass sie stärker werden. Internationale Gremien können den Schutz der Menschenrechte nicht erzwingen, den Regierungen aber inzwischen sehr lästig werden.

Infografik

Todesstrafe weltweit Grafik

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Tipp

Die Menschenrechtsinitiative der Evangelischen Kirche informiert mit ihrer ersten Wanderausstellung ab 18. April an verschiedenen Orten Deutschlands über Menschenrechte. Die mobile Ausstellung kann auch ausgeliehen werden. Unser „Mitmachen“ im April.
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